Datum und Uhrzeit

8. November 2014, 09:45 – 9. November 2014, 14:30

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Ort

Bildungs- und TagungsZentrum Springe e. V.
Kurt-Schumacher-Str. 5
31832 Springe

„Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit“, so steht es im Artikel 21 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Und weiter heißt es dann: „Sie müssen über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft ablegen.“

Das Parteiengesetz konkretisiert diese Vorgaben und legt fest, wie Parteien ihre Mittel verwalten dürfen, welche Einnahme- und Ausgabekonten zu führen sind und welche Anforderungen an die Vermögensrechnung bestehen.

In diesem Seminar werden Anforderungen an Finanzverantwortliche anhand von Praxisbeispielen vorgestellt.

Seminarprogramm:

Der rechtliche Rahmen der Parteienfinanzierung
- Grundgesetz
- Parteiengesetz
- Pflicht zur Benennung eines Finanzverantwortlichen

Umsetzung in der Praxis
- Anforderungen an die Vermögensrechnung
- Aufbau von Ausgabekonten
- Aufstellung eines Wirtschaftsplans
- Sicherung von Einnahmen

INFOBOX
WES

Anmeldeschluss: 11. Oktober 2014
Gebühren* A: 70,- Euro; B: 75,- Euro
Einzelzimmer-Zuschlag 10,- Euro
Seminarleitung: Tobias Gombert
Referent/-innen: Andreas Kröpelin, Walter Priebe, Marga Süsselbeck

Eure Vorteile
- Ihr erhaltet einen Überblick über die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Parteienfinanzierung.
- Die Inhalte werden anhand von praktischen Beispielen erarbeitet.
- Ihr erhaltet umfangreiche Seminarunterlagen zur Nachbereitung.

* siehe Teilnahmebedingungen/Kosten.