Parteiengesetz und Parteienfinanzierung
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28. November 2015, 10:45 – 29. November 2015, 15:30
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Tagungs- und BildungsZentrum HVHS Springe e. V.
Kurt-Schumacher-Str. 5
31832 Springe
„Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit“, so steht es im Artikel 21 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Und weiter heißt es dann: „Sie müssen über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft ablegen.“
Das Parteiengesetz konkretisiert diese Vorgaben und legt fest, wie Parteien ihre Mittel verwalten dürfen, welche Einnahme- und Ausgabekonten zu führen sind und welche Anforderungen an die Vermögensrechnung bestehen.
In diesem Seminar werden Anforderungen an Finanzverantwortliche anhand von Praxisbeispielen vorgestellt.
SEMINARPROGRAMM
Der rechtliche Rahmen der Parteienfinanzierung
- Grundgesetz
- Parteiengesetz
- Pflicht zur Benennung eines Finanzverantwortlichen
Umsetzung in der Praxis
- Anforderungen an die Vermögensrechnung
- Aufbau von Ausgabekonten
- Aufstellung eines Wirtschaftsplans
- Sicherung von Einnahmen
Dieses Seminar wendet sich an Interessierte, die Finanzverantwortung für eine Partei übernommen haben / übernehmen wollen oder als Revisor/-innen tätig sind.
Infobox
WES
Anmeldeschluss 30. Oktober 2015
Gebühren* A: 70,- Euro; B: 90,- Euro
Einzelzimmer-Zuschlag 10,- Euro
Eure Vorteile
- Ihr erhaltet einen Überblick über die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Parteienfinanzierung.
- Die Inhalte werden anhand von praktischen Beispielen erarbeitet.
- Ihr erhaltet umfangreiche Seminarunterlagen zur Nachbereitung.
Seminarleitung Tobias Gombert
Referent/-innen Andreas Kröpelin, Walter Priebe, Marga Süsselbeck
* siehe Service/Kosten.