Datum und Uhrzeit

28. November 2015, 10:45 – 29. November 2015, 15:30

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Ort

Tagungs- und BildungsZentrum HVHS Springe e. V.
Kurt-Schumacher-Str. 5
31832 Springe

„Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit“, so steht es im Artikel 21 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Und weiter heißt es dann: „Sie müssen über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft ablegen.“

2014-10-31-politisch

Das Parteiengesetz konkretisiert diese Vorgaben und legt fest, wie Parteien ihre Mittel verwalten dürfen, welche Einnahme- und Ausgabekonten zu führen sind und welche Anforderungen an die Vermögensrechnung bestehen.

In diesem Seminar werden Anforderungen an Finanzverantwortliche anhand von Praxisbeispielen vorgestellt.



SEMINARPROGRAMM

Der rechtliche Rahmen der Parteienfinanzierung
- Grundgesetz
- Parteiengesetz
- Pflicht zur Benennung eines Finanzverantwortlichen

Umsetzung in der Praxis
- Anforderungen an die Vermögensrechnung
- Aufbau von Ausgabekonten
- Aufstellung eines Wirtschaftsplans
- Sicherung von Einnahmen

Dieses Seminar wendet sich an Interessierte, die Finanzverantwortung für eine Partei übernommen haben / übernehmen wollen oder als Revisor/-innen tätig sind.

Infobox
WES
Anmeldeschluss
30. Oktober 2015
Gebühren* A: 70,- Euro; B: 90,- Euro
Einzelzimmer-Zuschlag 10,- Euro

Eure Vorteile
- Ihr erhaltet einen Überblick über die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Parteienfinanzierung.
- Die Inhalte werden anhand von praktischen Beispielen erarbeitet.
- Ihr erhaltet umfangreiche Seminarunterlagen zur Nachbereitung.

Seminarleitung Tobias Gombert
Referent/-innen Andreas Kröpelin, Walter Priebe, Marga Süsselbeck

* siehe Service/Kosten.